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Digital-Nomad-Visum für Spanien

Spanien hat 2023 ein eigenes Visum für ortsunabhängig Arbeitende eingeführt. Der wichtigste Punkt vorweg: Als EU-Bürger brauchst du es gar nicht.

Fangen wir mit dem an, was die meisten Leser betrifft: Wer einen deutschen, österreichischen oder anderen EU-Pass hat, braucht für Workation in Spanien kein Visum. Dank der EU-Freizügigkeit reicht es, einzureisen und zu arbeiten; wer länger als drei Monate bleibt, meldet sich vor Ort an (Padrón und EU-Registrierung mit NIE-Nummer). Das eigentliche Digital-Nomad-Visum ist für Staatsangehörige von Ländern außerhalb der EU und des EWR gedacht – oder für mitreisende Angehörige aus einem Drittstaat.

Für genau diese Gruppe schuf das spanische Startup-Gesetz (Ley de Startups, in Kraft seit 2023) den „Aufenthalt zur internationalen Telearbeit". Er richtet sich an Menschen, die remote für Unternehmen oder Auftraggeber mit Sitz außerhalb Spaniens arbeiten. Aufträge aus Spanien sind erlaubt, dürfen aber höchstens etwa ein Fünftel des Einkommens ausmachen.

Der meistgestellte Punkt ist das Einkommen. Verlangt werden rund 2.760 bis 2.850 Euro brutto im Monat – das entspricht 200 Prozent des spanischen Mindestlohns (SMI). Weil die Schwelle an diesen Mindestlohn gekoppelt ist, steigt sie jedes Jahr; die genaue Zahl solltest du vor dem Antrag prüfen. Reist Familie mit, kommen Aufschläge dazu: grob 1.070 Euro mehr für den Partner und etwa 355 Euro je weiteres Familienmitglied (75 beziehungsweise 25 Prozent des Mindestlohns).

Bei der Dauer gibt es zwei Wege. Beantragst du im Heimatland über das spanische Konsulat, bekommst du zunächst ein Visum für ein Jahr, das sich anschließend in eine längere Aufenthaltserlaubnis umwandeln lässt. Bist du bereits legal als Tourist in Spanien, kannst du direkt bei der Behörde UGE eine Aufenthaltserlaubnis über drei Jahre beantragen – diese Variante ist in der Praxis beliebt, weil sie schneller mehr Spielraum gibt. Verlängern ist in beiden Fällen möglich.

Steuerlich gibt es einen Vorteil: Auf Antrag lässt sich das Sonderregime nach dem früheren „Beckham-Gesetz" nutzen – ein Pauschalsatz von 24 Prozent auf das in Spanien zu versteuernde Einkommen bis 600.000 Euro im Jahr. Der Antrag ist an eine Frist gebunden (in der Regel sechs Monate nach Anmeldung), und ob sich das lohnt, hängt vom Einzelfall ab.

Zu den weiteren Voraussetzungen zählen ein Nachweis der Remote-Tätigkeit seit mindestens drei Monaten, ein Auftraggeber oder Arbeitgeber, der seit mindestens einem Jahr besteht, ein Hochschulabschluss oder drei Jahre einschlägige Berufserfahrung, eine vollwertige Krankenversicherung in Spanien und ein Führungszeugnis.

Und die gute Nachricht für unser Lieblingsziel: Die Kanaren sind spanisches Staatsgebiet, das Visum gilt dort uneingeschränkt. Auf den Inseln gilt zudem die niedrigere Inselsteuer IGIC statt der spanischen Mehrwertsteuer.

Dieser Ratgeber ist eine Orientierung, keine Rechts- oder Steuerberatung. Die Beträge sind an den spanischen Mindestlohn gekoppelt und ändern sich jährlich; Stand der Angaben ist 2026. Verbindlich ist allein die Auskunft des zuständigen spanischen Konsulats beziehungsweise der UGE – prüfe den aktuellen Stand, bevor du einen Antrag stellst.

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Häufige Fragen

Brauche ich als Deutscher ein Visum für Workation in Spanien?

Nein. Als EU-Bürger giltst du in Spanien als freizügigkeitsberechtigt – einreisen und arbeiten genügt, bei längerem Aufenthalt meldest du dich vor Ort an. Das Digital-Nomad-Visum brauchen nur Staatsangehörige von Ländern außerhalb der EU und des EWR.

Wie viel Einkommen verlangt das spanische Digital-Nomad-Visum?

Rund 2.760 bis 2.850 Euro brutto im Monat (200 Prozent des spanischen Mindestlohns). Mit mitreisender Familie steigt die Schwelle. Da der Wert an den Mindestlohn gekoppelt ist und jährlich steigt, prüfe den aktuellen Stand vor dem Antrag. Keine Rechtsberatung.

Gilt das Visum auch für die Kanaren?

Ja. Die Kanaren sind spanisches Staatsgebiet und Teil der EU; Visum und Aufenthaltserlaubnis gelten dort uneingeschränkt. Steuerlich greift auf den Inseln die niedrigere IGIC statt der Mehrwertsteuer.

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